25.10.2003, News, Deutschland

Überflug von Kernkraftwerken verboten

Seit dem 18. September 2003 gelten in Deutschland Sperrzonen um Kernkraftwerke. Die Verletzung einer Sperrzone kann gemäß deutschem LuftVG § 62 mit Freiheits- bzw. Geldstrafe in erheblichem Ausmaß bestraft werden. Dem DAeC wurden bereits erste Vorfälle mitgeteilt. In den Nachrichten für Luftfahrer 159-03 und im Luftfahrthandbuch AIP VFR auf den Seiten Gen 0-21 ff wurden die neuen Bestimmungen veröffentlicht. Die Sperrzonen werden in der Neuausgabe der ICAO Karten Deutschland in 2004 dargestellt. Der DAeC bietet im Downloadbereich des Ausschuss unterer Luftraum (AUL) die Kartenausschnitte aus dem Luftfahrthandbuch an. [DAEC Downloadbereich]

Quelle: DAeC

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