10.02.2003, News, Deutschland

Sicherheit an Flugplätzen der Allgemeinen Luftfahrt

Um über geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Terror im Luftverkehr, speziell im Luftsport, zu beraten hatte der Koordinator für Luft- und Raumfahrt, Dr. Ditmar Staffelt den DAeC-Präsidenten Gerhard Allerdissen zu einem Gespräch am 20. Januar 2003 nach Berlin eingeladen. Präsident Allerdissen hat dem Koordinator zugesagt, einen Maßnahmenkatalog vorzulegen. Ziel ist es, effektive, machbare Möglichkeiten aufzuzeigen, die Menschen und Material vor dem Missbrauch durch Terroristen schützen sollen. Der DAeC plant in zwei Arbeitskreisen dieser Aufgabe nachzukommen. Eine Gruppe unter Leitung von DAeC-Vizepräsident Hermann Kleber, der auch an dem Gespräch in Berlin dabei war, wird Empfehlungen für den Schutz der Flugzeuge vor Diebstahl und Fremdnutzung erarbeiten. In diesem Kreis werden vor allem technische Vorrichtungen und Möglichkeiten auf Eignung geprüft. Beim zweiten Thema, unter Leitung von DAeC-Vizepräsident Gaidis Neimanis, geht es um den Schutz der Vereinsflugplätze vor krimineller Nutzung. Speziell die Fluglehrer und der Vorstand der Vereine tragen dabei eine besondere Verantwortung. Sie betreuen nicht nur die Gäste am Platz, sondern müssen auch Schüler und Mitglieder für den verantwortungsvollen Umgang mit Vereinsbesitz sensibilisieren. Die Leiter der Arbeitsgruppen nehmen Initiativen der Vereine gerne auf, um spezifische lokale Bedingungen auf allgemeine Gültigkeit zu prüfen. Außerdem stehen sie als Ansprechpartner für spezielle Fragen und Wünsche der Vereine zur Verfügung. Der DAeC reagiert mit diesem Vorgehen auch auf Veröffentlichungen des Europäischen Parlaments. Im Dezember hatte die EU mit dem Entwurf einer Verordnung Aufsehen erregt, die aufwändige Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen vorsehen. Für die Flugplätze der Allgemeinen Luftfahrt haben die zuständigen Behörden die Möglichkeit, Sonderregelungen zu verordnen, die den Bedingungen an diesen Plätzen Rechnung tragen.

Quelle: Martin Schima (MS)

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