


06.08.2026, Landewiesen, Österreich
Rechtsinformation Außenlandung
"Segelfliegerinnen und Segelflieger machen die unterschiedlichsten Erfahrungen mit Grundstückseigentümern nach Außenlandungen. Von der opulenten Jause mit Schnapslabung bis zur Bedrohung mit der Mistgabel ist da alles dabei. Erst unlängst konnte ein Segelflieger im Großraum Bruck a.d. Mur erst nach polizeilicher Intervention sein Flugzeug aus dem Gelände verbringen, weil der Landwirt absurd hohe Ansprüche stellte.
Zur Klarstellung und vielleicht auch zum Verweis auf die Rechtslage vor Ort, hat die Sektion Segelflug nun mit Hilfe des juristischen Mitarbeiters des ÖAeC diesen Folder zusammengestellt, der im Cockpit vielleicht hilfreich sein kann. [Folder Außenlandung]."

