16.04.2026, News, Europa
Versicherung und Verwendungszweck
Scheinbar gibt es bei Versicherung unterschiedliche Ansicht, ob die Teilnahme mit einem Segelflugzeug an einem Wettbewerb, unter den Verwendungszweck "Private Reiseflüge" fällt. Man sollte also vor einem Wettbewerb checken, ob "Wettbewerbe" ausdrücklich enthalten sind. Insbesondere bei Flugzeugen, die man sich dafür ausborgt oder chartert!
Quelle: Christian (DD)


