27.08.2025, News, Europa

L-Aktenführung – eine ungeliebte Pflicht

"Es gibt immer wieder Berichte über ACAM-Checks an Luftfahrzeugen, in denen festgestellt wird, dass die korrekte Dokumentation von Wartungsarbeiten nicht nachgewiesen werden konnte oder es an Prüfscheinen („Form 1“) für Bauteile mangelt. Die Forderung nach Führung einer Lebenslaufakte ist keine Erfindung der EASA, auch als die Luftfahrzeuge noch nach nationalem Recht betrieben wurden, war die „L-Akte“ zwingend erforderlich. ..." [aeroclub-nrw.de]

Quelle: Christian (DD)

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