17.11.2020, News, Österreich

Lockdown auch für Flugfelder

"... Das Betreten von Sportstätten und damit auch von allen Flugfeldern zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt. Damit ist die Ausübung aller Flugsportarten, die von Flugfeldern ausgehend ausgeübt werden, während der Gültigkeitsdauer der aktuellen Verordnung verboten. Nach Ansicht des ÖAeC gilt dies nicht nur für Segelfliegen" [aeroclub.at]

Quelle: Christian (DD)

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