07.05.2019, News, Österreich

SAO - Betriebsregel für Segelflug und Motorsegler

Am 9. Juli tritt die [Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976] für den in Kraft und gibt uns Betriebsregeln für den Segelflug und Motorsegler. Die ACG stellt dazu ein [Piloten Briefing Karte] zur Verfügung. Neuerung bzw. für Segelflieger teils "ungewohnt":

  • "Flug nur durchführen, wenn körperlich und geistig dazu in der Lage" :-)
  • "Durchführung einer Flugvorbereitung"
  • Betreiber von Segelflugzeugen, die nicht in Österreich registriert sind, hier aber vorwiegend betrieben werden, müssen vor Betriebsstart der zuständigen Behörde (ACG), eine Meldung über die eingesetzte Flugzeugtype, die Registrierung, den Heimatflugplatz, die Einsatzdauer und ihre Kontaktdaten übermitteln (AMC1 SAO.GEN.110 (a)). [Postkarte]

Z.B. an Bord mitzuführen:

  • Flughandbuch
  • Luftfahrtkarten, die gibt es natürlich bei uns im [Shop]
  • Informationen über Abfangverfahren und Signale [Pilotenfolder 2019]
  • Ausweis mit Foto
  • Flugbuch und Flugauftrag (für Flugschüler)
  • Uhr in Stunden und Minuten (Armbanduhr ausreichend)

Quelle: Christian (DD)

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