06.10.2002, News

Flugfunk-Kanalabstand 8,33 kHz Vertikale und horizontale Erweiterung

Das VHF-Flugfunkband für den VFR-Flugfunkbetrieb bietet mit dem 25-kHz-Raster 960 Kanäle, die für den Sprechfunkverkehr genutzt werden können. Der steigende Luftverkehr hat dazu geführt, dass trotz europaweiter Koordination der Bedarf an Funkfrequenzen gestiegen und mit 960 Kanälen nicht mehr abgedeckt werden konnte. In sieben europäischen Staaten wurde deshalb für den IFR-Verkehr des oberen Luftraumes der Raster von 25 kHz auf 8,33 kHz verringert. Am 1. Oktober 2002 übernehmen 21 zusätzliche europäische Staaten dieses Konzept und nutzen die 8,33-kHz-Rasterung im oberen Luftraum. Die DFS hatte den DAeC zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen, da bei Eurocontrol Überlegungen angestellt werden, die Nutzung dieses Frequenzabstandes auch in anderen Lufträumen und für andere Nutzer vorzuschreiben. Die zeitlichen Vorstellungen gehen von einer Einführung im Jahre 2008 und einer Nutzung bis zum Jahr 2015 aus. Danach könnte bereits ein technisch neues, eventuell digitales System eingeführt werden. Die DFS und der DAeC sind sich einig, dass es den Luftsportlern nicht zugemutet werden könne, für einen relativ kurzen Zeitraum immens hohe Summen in 8,33 kHz taugliche Funkgeräte zu investieren, wenn abzusehen ist, dass ein erneuter teurer Umrüstprozess folgt. Die DFS wird deshalb in den europäischen Gremien den Standpunkt vertreten, die 8,33-kHz-Kanalabstände nicht nach Flughöhen, sondern nach Flugsicherungsdiensten aufzuteilen. Der mit dem DAeC abgestimmte Vorschlag bedeutet, dass alle Towerfrequenzen und FIS-Frequenzen sowie VFR-Frequenzen in den Lufträumen C und D die 25-kHz-Rasterung behalten sollen, VFR-Funkkontakte mit der jetzigen Funkgerätegeneration gesichert bleiben. Noch nicht zufriedenstellend wäre die Frage, ob für VFR-Nachtflüge im kontrollierten Luftraum Funkgeräte mit 25-kHz-Rasterung ausreichen oder 8,33-kHz-Abstände erforderlich seien. Zusammengefasst ist festzustellen, dass VFR-Flüge mit 25-kHz-Funkgeräten weiterhin uneingeschränkt durchgeführt werden können, während für den IFR-Verkehr die Umrüstung auf 8,33-kHz-Frequenzabstände erforderlich sein wird, wenn der DFS-Vorschlag europäisch akzeptiert wird. Der wird allerdings nicht vor 2008 wirksam. Für Neuanschaffungen von Funkgeräten bieten sich deshalb Geräte an, die mit beiden unterschiedlichen Kanalabständen betrieben werden können. Dies ist eine Nachricht des DAeC-Newsletter, erhältlich unter [www.daec.de/newsletter/]

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